Zulassung zum Medizinstudium wird neu geregelt
Wer in Deutschland Medizin studieren will, braucht eine sehr gute Abiturnote. Für andere Bewerber ist es schwer, einen Studienplatz in diesem Fach zu finden. In Zukunft sollen alle eine faire Chance bekommen.
Zulassung zum Medizinstudium wird neu geregelt
Wer in Deutschland Medizin studieren will, braucht eine sehr gute Abiturnote. Für andere Bewerber ist es schwer, einen Studienplatz in diesem Fach zu finden. In Zukunft sollen alle eine faire Chance bekommen.
Studienplätze im Fach Medizin sind in Deutschland knapp. Nur ungefähr einer von fünf Bewerbern Bewerber, -/Bewerberin, -nen jemand, der sich um etwas (z. B. hier um einen Studienplatz) bewirbt bekommt einen Studienplatz Studienplatz, -plätze (m.) hier: der freie Platz, den die Universität pro Student anbietet , der je nach Hochschule nach unterschiedlichen unterschiedlich hier: verschieden, nicht überall gleich Kriterien Kriterium, Kriterien (n.) hier: die Voraussetzung, die jemand/etwas erfüllen muss vergeben etwas vergeben hier: verteilen; entscheiden, wer etwas bekommt wird. Zu den größten Hürden Hürde, -n (f.) ein Hindernis; hier auch: eine Schwierigkeit bei der Bewerbung gehört der Numerus clausus (NC) Numerus clausus, - (m., meistens im Singular) ein Verfahren, bei dem nur Studenten mit bestimmten Abiturnoten sofort zum Studium zugelassen werden (Abkürzung: der NC) . Dieser liegt an vielen Hochschulen bei einer Abiturnote von 1,0. Das bedeutet: Bewerber mit einer schlechteren Note müssen auf einen Studienplatz warten, oft viele Jahre lang.
Während sie warten, absolvieren eine Ausbildung absolvieren eine Ausbildung machen einige von ihnen eine eine Ausbildung absolvieren eine Ausbildung machen andere medizinische Ausbildung eine Ausbildung absolvieren eine Ausbildung machen . Zum Beispiel Luise: Sie hat als Rettungssanitäterin Rettungssanitäter, -/Rettungssanitäterin, -nen jemand, der dafür ausgebildet ist, verletzten Menschen am Ort eines Unfalls schnell zu helfen gearbeitet, eine Ausbildung zurPhysiotherapeutin Physiotherapeut, -en/Physiotherapeutin, -nen jemand, der Übungen mit Kranken macht, die sich nicht normal bewegen können oder dabei Schmerzen haben und ein Pflegepraktikum gemacht. Aber mit 25 Jahren wollte sie nicht länger warten: „Keiner konnte mir sagen, ob ich noch zwei Jahre warte oder drei“, sagt Luise. „Das war mir einfach zu unsicher. Ich wollte auch irgendwann mal anfangen.“ Sie beschloss, in Polen zu studieren.
Doch nicht jeder kann sich ein Studium im Ausland leisten. Weil sie auch in Deutschland eine faire Chance auf einen Studienplatz haben wollten, haben zwei Studienbewerber, die acht und sechs Jahre auf einen Studienplatz gewartet hatten, vor Gericht geklagt (gegen etwas) klagen vor Gericht gegen etwas kämpfen – mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen hat im Dezember 2017 entschieden, dass die Zulassung Zulassung, -en (f.) hier: die offizielle Erlaubnis, an einer Hochschule zu studieren zum Medizinstudium neu geregelt werden muss.
In Zukunft soll es nicht vorrangig vorrangig in erster Linie von der Abiturnote abhängen, ob man einen Studienplatz bekommt. Durch standardisierte standardisiert hier: so, dass etwas für alle und überall gleich ist; einheitlich Verfahren soll die Eignung Eignung, -en (f.) hier: die Tatsache, dass jemand der Richtige für etwas ist der Bewerber geprüft werden. Die Bundesärztekammer Bundesärztekammer (f., nur Singular) die Organisation, die sich um die Interessen der Ärzte in Deutschland kümmert fordert, dass dabei auch psychosoziale Fähigkeiten psychosoziale Fähigkeit, -en (f.) die Tatsache, dass man gut mit anderen Menschen umgehen kann und gerne mit ihnen zusammen ist und Erfahrung in einem medizinischen Beruf berücksichtigt werden.
Zulassung zum Medizinstudium wird neu geregelt
Zulassung, -en (f.) — hier: die offizielle Erlaubnis, an einer Hochschule zu studieren
Bewerber, -/Bewerberin, -nen — jemand, der sich um etwas (z. B. hier um einen Studienplatz) bewirbt
Studienplatz, -plätze (m.) — hier: der freie Platz, den die Universität pro Student anbietet
unterschiedlich — hier: verschieden, nicht überall gleich
Kriterium, Kriterien (n.) — hier: die Voraussetzung, die jemand/etwas erfüllen muss
etwas vergeben — hier: verteilen; entscheiden, wer etwas bekommt
Hürde, -n (f.) — ein Hindernis; hier auch: eine Schwierigkeit
Numerus clausus, - (m., meistens im Singular) — ein Verfahren, bei dem nur Studenten mit bestimmten Abiturnoten sofort zum Studium zugelassen werden (Abkürzung: der NC)
eine Ausbildung absolvieren — eine Ausbildung machen
Rettungssanitäter, -/Rettungssanitäterin, -nen — jemand, der dafür ausgebildet ist, verletzten Menschen am Ort eines Unfalls schnell zu helfen
Physiotherapeut, -en/Physiotherapeutin, -nen — jemand, der Übungen mit Kranken macht, die sich nicht normal bewegen können oder dabei Schmerzen haben
(gegen etwas) klagen — vor Gericht gegen etwas kämpfen
Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) — das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen
vorrangig — in erster Linie
standardisiert — hier: so, dass etwas für alle und überall gleich ist; einheitlich
Eignung, -en (f.) — hier: die Tatsache, dass jemand der Richtige für etwas ist
Bundesärztekammer (f., nur Singular) — die Organisation, die sich um die Interessen der Ärzte in Deutschland kümmert
psychosoziale Fähigkeit, -en (f.) — die Tatsache, dass man gut mit anderen Menschen umgehen kann und gerne mit ihnen zusammen ist