Polizeisoftware vor Gericht
Das Programm „Hessendata“, mit dem die Polizei Verbrechen aufklären will, sorgt für Streit. Kritiker fürchten, dass mit der Software Grundrechte verletzt werden. Nun kommt der Fall vor das Bundesverfassungsgericht.
Polizeisoftware Software, -s (f., aus dem Englischen) ein Programm für den Computer vor Gericht
Das Programm „Hessendata“, mit dem die Polizei Verbrechen aufklären will, sorgt für Streit. Kritiker fürchten, dass mit der Software Grundrechte verletzt werden. Nun kommt der Fall vor das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen .
Was darf die Polizei alles tun, um Verbrechen zu verhindern oder aufzuklären? Mit dem Programm „Hessendata“ können große Informationsmengen zusammengebracht und analysiert werden – zum Beispiel aus Polizeidatenbanken Datenbank, -en (f.) ein elektronisches System zur Speicherung von Informationen , sozialen Medien soziale Medien (nur Plural) Internetseiten, auf denen man Texte, Bilder und Videos veröffentlichen und mit anderen Leuten Kontakt haben kann oder Überwachungskameras Überwachungskamera, -s (f.) eine Kamera, die man dazu benutzt, einen Ort den ganzen Tag zu beobachten . Auf diese Weise lassen sich Zusammenhänge zwischen Personen, Organisationen oder Straftaten erkennen. Eine Gruppe von Kritikern sieht durch das Einsetzen der Software die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern verletzt und hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht geklagt klagen hier: vor Gericht gehen .
Mehrere deutsche Bundesländer verwenden „Hessendata“ bereits, zum Beispiel bei Ermittlungen Ermittlung, -en (f.) hier: die Untersuchung bei Verbrechen gegen Kindesmissbrauch Kindesmissbrauch (m., nur Singular) die (sexuelle) Gewalt gegenüber Kindern oder bei Terrorismus Terrorismus (m., nur Singular) das Anwenden von Gewalt, um aus politischen oder religiösen Gründen für Angst und Schrecken zu sorgen verdacht. Doch die Kläger fürchten, dass das Programm Persönlichkeitsprofile ein Profil erstellen hier: eine Sammlung von Informationen über jemanden anlegen von Unschuldigen erstellt ein Profil erstellen hier: eine Sammlung von Informationen über jemanden anlegen . Außerdem könnte die künstliche Intelligenz des Programms zu Racial Profiling führen, also dazu, dass Menschen nur wegen ihres Aussehens verdächtigt werden. Dies wurde der Polizei in Deutschland immer wieder vorgeworfen jemandem etwas vor|werfen sagen, dass jemand etwas Schlimmes getan hat .
Ein weiterer Kritikpunkt: Das Programm verdächtigt Menschen schon vor einer Straftat. Damit werden Verbrechen nicht mehr aufgeklärt, sondern vorhergesagt etwas vorher|sagen eine Aussage über ein zukünftiges Ereignis machen . Für den Soziologen Soziologe, -n/Soziologin, -nen ein Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin, der/die sich mit dem Verhalten der Menschen in der Gesellschaft beschäftigt Simon Egbert stellt das ein Problem dar. Eigentlich braucht die Polizei einen Grund, um die Privatsphäre Privatsphäre, -n (f.) der ganz persönliche Bereich im Leben, von dem man nicht möchte, dass alle ihn kennen von Personen zu verletzen. „Hessendata“ aber „funktioniert genau andersherum“, so Egbert. „Es kann sich eigentlich nur hinterher zeigen: ‚War das eigentlich gerechtfertigt gerechtfertigt so, dass es gute Gründe gibt, etwas zu tun , was wir gemacht haben, oder nicht?‘“
Hessens Innenminister Innenminister, -/Innenministerin, -nen die leitende Person, die in einem Staat für innere Politik und Verwaltung (z. B. für die Polizei) verantwortlich ist Peter Beuth ist anderer Meinung: Für ihn verbindet „Hessendata“ nur Daten, die man sowieso schon hat. „Nur wenn wir alle Puzzleteile einer Gefahr zusammenbringen, wird die Gefahr erkennbar“, so Beuth. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Nutzung des Programms Grundrechte verletzt. Ein Urteil wird es wahrscheinlich im Frühjahr oder Sommer 2023 geben.
Polizeisoftware vor Gericht
Software, -s (f., aus dem Englischen) — ein Programm für den Computer
Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) — das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen
Datenbank, -en (f.) — ein elektronisches System zur Speicherung von Informationen
soziale Medien (nur Plural) — Internetseiten, auf denen man Texte, Bilder und Videos veröffentlichen und mit anderen Leuten Kontakt haben kann
Überwachungskamera, -s (f.) — eine Kamera, die man dazu benutzt, einen Ort den ganzen Tag zu beobachten
klagen — hier: vor Gericht gehen
Ermittlung, -en (f.) — hier: die Untersuchung bei Verbrechen
Kindesmissbrauch (m., nur Singular) — die (sexuelle) Gewalt gegenüber Kindern
Terrorismus (m., nur Singular) — das Anwenden von Gewalt, um aus politischen oder religiösen Gründen für Angst und Schrecken zu sorgen
ein Profil erstellen — hier: eine Sammlung von Informationen über jemanden anlegen
jemandem etwas vor|werfen — sagen, dass jemand etwas Schlimmes getan hat
etwas vorher|sagen — eine Aussage über ein zukünftiges Ereignis machen
Soziologe, -n/Soziologin, -nen — ein Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin, der/die sich mit dem Verhalten der Menschen in der Gesellschaft beschäftigt
Privatsphäre, -n (f.) — der ganz persönliche Bereich im Leben, von dem man nicht möchte, dass alle ihn kennen
gerechtfertigt — so, dass es gute Gründe gibt, etwas zu tun
Innenminister, -/Innenministerin, -nen — die leitende Person, die in einem Staat für innere Politik und Verwaltung (z. B. für die Polizei) verantwortlich ist