Bundesverfassungsgericht: Gleiches Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
Bisher durften Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychischen Krankheit nicht an Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das muss sich ändern.
Bundesverfassungsgericht: Gleiches Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
Bisher durften Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychischen Krankheit nicht an Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das muss sich ändern.
Lange Zeit waren sie von den meisten Wahlen ausgeschlossen: Menschen mit einer geistigen geistig hier: auf das Denken bezogen Behinderung Behinderung, -en (f.) ein bleibendes körperliches, geistiges oder psychisches Handicap oder einer schweren psychischen psychisch so, dass etwas mit den Gefühlen und Gedanken von Menschen zu tun hat Krankheit, die unter einer sogenannten sogenannt hier: so wie etwas genannt wird Vollbetreuung Vollbetreuung, -en (f.) amtlich für: die Tatsache, dass ein Mensch bestimmte Dinge nicht selbst/allein tun kann und deshalb von einer anderen Person unterstützt wird leben. Sie durften z. B. nicht an Bundestags- Bundestagswahl, -en (f) die Wahl des deutschen Parlaments oder Europawahlen teilnehmen. Im Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen entschieden, dass sich das ändern muss. Die Tatsache, dass jemand eine Vollbetreuung braucht, darf nach Meinung der Richter Richter, -/Richterin, -nen die Person, die im Gericht die Urteile spricht nicht darüber entscheiden, ob diese Person wählen darf.
So sieht das auch Jürgen Dusel, der Beauftragte Beauftragte, -n (m./f.) jemand, der die Aufgabe hat, sich um etwas Bestimmtes zu kümmern der Bundesregierung für Belange Belang, -e (m.) hier: ein Thema, das für eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen wichtig ist von Menschen mit Behinderungen. Er fragt: „Wer wollte denn entscheiden, wann jemand wahlfähig wahlfähig so, dass man wählen kann ist und wann nicht?“ Dusel erklärt weiter: „Es geht beispielsweise um Menschen, die jeden Tag in eine Werkstatt für behinderte Menschen fahren, die sich sich ehrenamtlich engagieren etwas für die Gesellschaft tun, ohne dafür Geld zu bekommen dort vielleicht auch ehrenamtlich engagieren sich ehrenamtlich engagieren etwas für die Gesellschaft tun, ohne dafür Geld zu bekommen . Menschen, die Parteiprogramme in leichter Sprache in leichter Sprache mit einfachen Worten; so, dass etwas leicht verständlich ist lesen, die durchaus politisch interessiert sind.“
Nach der Entscheidung des Gerichts war aber noch nicht klar, ab wann das neue Wahlrecht gelten soll. Die Regierungsparteien hatten eine Änderung des Gesetzes noch vor der Europawahl im Mai 2019 abgelehnt, weil die Vorbereitungen Vorbereitung, -en (f.) das, was gemacht werden muss, bevor man mit der eigentlichen Aufgabe beginnt für die Wahl schon begonnen hatten. Drei Oppositionsparteien, die damit nicht einverstanden waren, haben deshalb einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
Sechs Wochen vor der Wahl hat das Gericht nun entschieden, dass voll betreute Menschen bei der Europawahl ihre Stimme abgeben dürfen. Jürgen Dusel begrüßt etwas begrüßen hier: sagen, dass man etwas gut findet diese Entscheidung. Er betont: „Wählen zu dürfen, ist zentral zentral hier: besonders wichtig für unsere Demokratie. Es gibt viele Menschen unter Betreuung, die wählen wollen.“ Am 26. Mai 2019 haben viele von ihnen zum ersten Mal diese Möglichkeit.
Bundesverfassungsgericht: Gleiches Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) — das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen
Behinderung, -en (f.) — ein bleibendes körperliches, geistiges oder psychisches Handicap
geistig — hier: auf das Denken bezogen
psychisch — so, dass etwas mit den Gefühlen und Gedanken von Menschen zu tun hat
Bundestagswahl, -en (f) — die Wahl des deutschen Parlaments
sogenannt — hier: so wie etwas genannt wird
Vollbetreuung, -en (f.) — amtlich für: die Tatsache, dass ein Mensch bestimmte Dinge nicht selbst/allein tun kann und deshalb von einer anderen Person unterstützt wird
Richter, -/Richterin, -nen — die Person, die im Gericht die Urteile spricht
Beauftragte, -n (m./f.) — jemand, der die Aufgabe hat, sich um etwas Bestimmtes zu kümmern
Belang, -e (m.) — hier: ein Thema, das für eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen wichtig ist
wahlfähig — so, dass man wählen kann
sich ehrenamtlich engagieren — etwas für die Gesellschaft tun, ohne dafür Geld zu bekommen
in leichter Sprache — mit einfachen Worten; so, dass etwas leicht verständlich ist
Vorbereitung, -en (f.) — das, was gemacht werden muss, bevor man mit der eigentlichen Aufgabe beginnt
etwas begrüßen — hier: sagen, dass man etwas gut findet
zentral — hier: besonders wichtig