Kommt das Wahlrecht mit 16?
Das Interesse junger Menschen an Politik nimmt zu. Viele engagieren sich, zum Beispiel für den Klimaschutz. Wählen dürfen sie aber erst mit 18 Jahren. Mehrere Parteien fordern deshalb das Wahlrecht mit 16.
Kommt das Wahlrecht mit 16?
Das Interesse junger Menschen an Politik nimmt zu. Viele engagieren sich, zum Beispiel für den Klimaschutz. Wählen dürfen sie aber erst mit 18 Jahren. Mehrere Parteien fordern deshalb das Wahlrecht mit 16.
Politikverdrossenheit Politikverdrossenheit (f., nur Singular) umgangssprachlich für: Interessenlosigkeit, Ablehnung, Misstrauen gegenüber dem politischen System bei Jugendlichen war gestern etwas war gestern hier umgangssprachlich für: etwas ist Vergangenheit . Heute beschäftigen sich viele junge Menschen wieder mit politischen Themen und engagieren sich sich engagieren hier: aktiv sein; viel für ein bestimmtes Ziel tun , zum Beispiel bei Demonstrationen für den Klimaschutz. Das zeigt auch die Shell-Studie Studie, -n (f.) hier: die wissenschaftliche Untersuchung zu einem bestimmten Thema von 2019: Laut der Studie interessieren sich 41 Prozent Prozent, -e (n.) ein Teil von Hundert der Jugendlichen für Politik. Deshalb fordern Politiker verschiedener Parteien, dass die Altersgrenze für das Wahlrecht Wahlrecht (n., nur Singular) die Tatsache, dass man über einen Politiker/eine Politikerin oder eine politische Partei mitentscheiden darf; die Tatsache, dass man das Recht hat zu wählen von 18 auf 16 Jahre gesenkt etwas senken hier: etwas niedriger machen; etwas reduzieren wird. Bis jetzt dürfen 16-Jährige in vielen Bundesländern schon bei Kommunalwahlen Kommunalwahl, -en (f.) die Wahl in einer Stadt oder Region wählen, aber nicht bei Bundestagswahlen Bundestagswahl, -en (f) die Wahl des deutschen Parlaments .
Seit der Gründung des Deutschen Reiches Deutsches Reich (n., nur Singular) der Name des deutschen Staats (1871 bis 1945) im Jahr 1871 ist das Wahlrecht immer wieder geändert worden. Oft haben die Änderungen dazu geführt, dass die Gruppe der Wahlberechtigten Wahlberechtigte, -n (m./f.) die Person, die wählen darf größer wurde. Im Kaiserreich Kaiserreich, -e (n.) ein Staat, der von einer Art König (Kaiser) regiert wird durften nur Männer über 25 Jahren wählen – das waren etwa 20 Prozent der Bevölkerung. In der Weimarer Republik Weimarer Republik (f., nur Singular) der deutsche Staat von 1919–1933 erhielten 1919 Männer und Frauen ab 20 Jahren das Wahlrecht. Und 1970 senkte die Regierung unter Willy Brandt, der mit dem Slogan Slogan, -s (m., aus dem Englischen) ein kurzer Text, mit dem man für etwas werben will; das Motto „Mehr Demokratie wagen etwas wagen etwas versuchen und nicht wissen, ob es funktioniert “ für sich geworben für jemanden/etwas werben Werbung für jemanden/etwas machen hatte, die Altersgrenze auf 18 Jahre.
Doch beim Wahlrecht geht es nicht nur um die Stärkung Stärkung (f., hier nur Singular) die Tatsache, dass man etwas stärker macht der Demokratie und um gesellschaftliche Veränderungen. Demokratieforscher Robert Vehrkamp erklärt: „Wahlrechtsfragen sind immer auch Machtfragen.“ Es ist deshalb keine Überraschung, dass besonders Politiker der Grünen, der SPD SPD (f.) Abkürzung für: Sozialdemokratische Partei Deutschlands und der Linkspartei nun das Wahlrecht mit 16 fordern. Denn sie hoffen besonders auf Stimmen von jungen Wählern. Ob sie die wirklich bekommen, ist aber unsicher: Das Wahlverhalten der Jüngeren ist „volatil volatil hier: so, dass sich etwas leicht und schnell verändert “, sagt Robert Vehrkamp. Wen sie wählen, weiß man also erst am Wahltag – wenn das neue Wahlrecht überhaupt kommt.
Kommt das Wahlrecht mit 16?
sich engagieren — hier: aktiv sein; viel für ein bestimmtes Ziel tun
Politikverdrossenheit (f., nur Singular) — umgangssprachlich für: Interessenlosigkeit, Ablehnung, Misstrauen gegenüber dem politischen System
etwas war gestern — hier umgangssprachlich für: etwas ist Vergangenheit
Studie, -n (f.) — hier: die wissenschaftliche Untersuchung zu einem bestimmten Thema
Prozent, -e (n.) — ein Teil von Hundert
Wahlrecht (n., nur Singular) — die Tatsache, dass man über einen Politiker/eine Politikerin oder eine politische Partei mitentscheiden darf; die Tatsache, dass man das Recht hat zu wählen
etwas senken — hier: etwas niedriger machen; etwas reduzieren
Kommunalwahl, -en (f.) — die Wahl in einer Stadt oder Region
Bundestagswahl, -en (f) — die Wahl des deutschen Parlaments
Deutsches Reich (n., nur Singular) — der Name des deutschen Staats (1871 bis 1945)
Wahlberechtigte, -n (m./f.) — die Person, die wählen darf
Kaiserreich, -e (n.) — ein Staat, der von einer Art König (Kaiser) regiert wird
Weimarer Republik (f., nur Singular) — der deutsche Staat von 1919–1933
Slogan, -s (m., aus dem Englischen) — ein kurzer Text, mit dem man für etwas werben will; das Motto
etwas wagen — etwas versuchen und nicht wissen, ob es funktioniert
für jemanden/etwas werben — Werbung für jemanden/etwas machen
Stärkung (f., hier nur Singular) — die Tatsache, dass man etwas stärker macht
SPD (f.) — Abkürzung für: Sozialdemokratische Partei Deutschlands
volatil — hier: so, dass sich etwas leicht und schnell verändert