Kritik am Arbeitgeber Kirche
2009 wurde einem katholischen Arzt von der Kirche gekündigt. Er hatte ein zweites Mal geheiratet und das ist nach kirchlichem Recht verboten. Der Arzt klagte. Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil gesprochen.
Kritik am Arbeitgeber Kirche
2009 wurde einem katholischen Arzt von der Kirche gekündigt. Er hatte ein zweites Mal geheiratet und das ist nach kirchlichem Recht verboten. Der Arzt klagte. Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil gesprochen.
Darf ein katholisches Krankenhaus seine katholischen Mitarbeiter anders behandeln als andersgläubige andersgläubig hier: so, dass man zu einer anderen Religionsgruppe gehört Mitarbeiter? In vielen Ländern Europas wäre diese Frage merkwürdig. Aber in Deutschland, wo die Kirchen nach dem Staat der größte Arbeitgeber sind, hat diese Frage eine große Bedeutung. Sie ist so wichtig, dass sich sich mit etwas befassen sich mit etwas beschäftigen 2018 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg damit befasste sich mit etwas befassen sich mit etwas beschäftigen .
Grund dafür war der Fall eines katholischen Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus. Ihm wurde 2009 gekündigt, nachdem er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Sein Arbeitgeber, das Erzbistum Erzbistum, -tümer (n.) ein Gebiet, das von einem wichtigen, hohen katholischen Priester verwaltet wird Köln, sah in etwas in etwas sehen etwas auf eine bestimmte Art und Weise bewerten diesem Verhalten einen Verstoß Verstoß, Verstöße (m.) die Verletzung von Regeln, Vorschriften; eine Handlung, die gegen die Regeln ist gegen die katholische Glaubenslehre Glaubenslehre, -n (f.) die Ideen, Theorien und Regeln einer Religion über den Glauben . Denn nach katholischem Kirchenrecht ist eine Ehe unauflöslich. Der Arzt klagte gegen die Kündigung. Doch das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen urteilte urteilen hier: vor Gericht ein Urteil sprechen 2014, dass die Kirche dies so entscheiden durfte.
Die Richter Richter, -/Richterin, -nen jemand, der im Gericht über das Urteil entscheidet des EuGH entschieden 2018 aber, dass die zweite Heirat des Chefarztes kein Grund für eine Kündigung ist. Denn laut des Gerichts ist das Eheverständnis Eheverständnis (n., nur Singular) das Bild, das man von der Ehe hat; die Art, wie man die Ehe sieht der katholischen Kirche nicht wichtig für die Arbeit als Chefarzt. Die Richter verwiesen darauf auf etwas verweisen auf etwas hinweisen , dass das katholische Krankenhaus auch evangelische und konfessionslose konfessionslos so, dass man keiner Religionsgemeinschaft angehört Chefärzte beschäftigt, denen bei einer Wiederheirat nach einer Scheidung nicht gekündigt wird. Sie sehen darin eine mögliche Diskriminierung Diskriminierung (f., nur Singular) die schlechtere Behandlung von bestimmten Menschen, z. B. wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer Religion .
In Deutschland gilt für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen Einrichtung, -en (f.) hier: etwas, das von einer öffentlichen Stelle (z. B. dem Staat) für die Öffentlichkeit gemacht wurde wie Kitas Kita, -s (f.) Abkürzung für: die Kindertagesstätte; ein Ort, an dem Kinder von morgens bis nachmittags oder abends bleiben können, wenn sie noch nicht zur Schule gehen , Krankenhäuser oder Beratungsstellen Beratungsstelle, -n (f.) ein Ort, an dem man Hilfe bekommt und informiert wird nicht nur das staatliche Arbeitsrecht, sondern auch das kirchliche. So müssen sich die Angestellten zum Beispiel sowohl beruflich als auch privat immer so verhalten, dass es zu den Glaubensgrundsätzen Glaubensgrundsatz, -sätze (m.) die Überzeugung, die es in einem Glauben gibt der Kirche passt. 2015 hat die katholische Kirche ihr Arbeitsrecht bereits reformiert etwas reformieren etwas sehr stark verändern; etwas neu machen . Ob es nach dem Urteil des EuGH weitere Änderungen geben muss, wird jetzt das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
Kritik am Arbeitgeber Kirche
andersgläubig — hier: so, dass man zu einer anderen Religionsgruppe gehört
sich mit etwas befassen — sich mit etwas beschäftigen
Erzbistum, -tümer (n.) — ein Gebiet, das von einem wichtigen, hohen katholischen Priester verwaltet wird
etwas in etwas sehen — etwas auf eine bestimmte Art und Weise bewerten
Glaubenslehre, -n (f.) — die Ideen, Theorien und Regeln einer Religion über den Glauben
Bundesverfassungsgericht (n., nur Singular) — das oberste Gericht in Deutschland, das überprüft, ob Entscheidungen dem deutschen Grundgesetz widersprechen
urteilen — hier: vor Gericht ein Urteil sprechen
Richter, -/Richterin, -nen — jemand, der im Gericht über das Urteil entscheidet
Eheverständnis (n., nur Singular) — das Bild, das man von der Ehe hat; die Art, wie man die Ehe sieht
auf etwas verweisen — auf etwas hinweisen
konfessionslos — so, dass man keiner Religionsgemeinschaft angehört
Diskriminierung (f., nur Singular) — die schlechtere Behandlung von bestimmten Menschen, z. B. wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer Religion
Einrichtung, -en (f.) — hier: etwas, das von einer öffentlichen Stelle (z. B. dem Staat) für die Öffentlichkeit gemacht wurde
Kita, -s (f.) — Abkürzung für: die Kindertagesstätte; ein Ort, an dem Kinder von morgens bis nachmittags oder abends bleiben können, wenn sie noch nicht zur Schule gehen
Beratungsstelle, -n (f.) — ein Ort, an dem man Hilfe bekommt und informiert wird
Glaubensgrundsatz, -sätze (m.) — die Überzeugung, die es in einem Glauben gibt
etwas reformieren — etwas sehr stark verändern; etwas neu machen
Verstoß, Verstöße (m.) — die Verletzung von Regeln, Vorschriften; eine Handlung, die gegen die Regeln ist