Neues Gesetz für ausländische Fachkräfte
Deutsche Firmen haben große Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Durch ein neues Gesetz soll der Weg nach Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland leichter werden.
Neues Gesetz für ausländische Fachkräfte
Deutsche Firmen haben große Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Durch ein neues Gesetz soll der Weg nach Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland leichter werden.
Die Firma ST-Gebäudetechnik Gebäudetechnik (f., nur Singular) ein Beruf, der sich z. B. mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen in einem Gebäude befasst (Person: der Gebäudetechniker/die Gebäudetechnikerin) in Potsdam kann nicht über zu wenig Arbeit klagen. Die rund 150 Mitarbeiter installieren Sanitärtechnik Sanitärtechnik, -en (f., Plural selten) die Technik, die sich mit der Entwicklung, Herstellung und Installation von Sanitäranlagen wie z. B. Toiletten, Badewannen, Duschen und Waschbecken beschäftigt , Heizungen und Klimaanlagen und sanieren etwas sanieren etwas modernisieren oder erneuern ältere Gebäude. Es wird allerdings immer schwieriger, junge Menschen zu finden, die eine Ausbildung zum Gebäudetechniker machen wollen. Doch nicht nur den Nachwuchs Nachwuchs (m., nur Singular) hier: diejenigen, die einen Beruf neu erlernen wollen; neue Auszubildende , sondern auch geeignete Fachkräfte Fachkraft, -kräfte (f.) jemand, der innerhalb seines Berufs die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten hat findet das Unternehmen nur noch mit Mühe oder gar nicht. „Der Fachkräftemangel Fachkräftemangel, -mängel (m.) die Tatsache, dass es zu wenige Menschen gibt, die gut ausgebildet und für eine bestimmte Arbeit qualifiziert sind ist unser größtes Geschäftsrisiko“, klagt Andreas Neyen von ST-Gebäudetechnik.
Das hat auch die Politik erkannt und nach langen Diskussionen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Einwanderungsgesetz, -e (n.) das Gesetz, das Einreise und Aufenthalt der Menschen aus anderen Ländern regelt auf den Weg gebracht etwas auf den Weg bringen etwas vorbereiten; etwas organisieren . Das neue Gesetz trat in Kraft treten gültig werden; rechtlich verbindlich werden am 1. März 2020 in Kraft in Kraft treten gültig werden; rechtlich verbindlich werden . Es öffnet den Arbeitsmarkt für Fachkräfte auch aus dem Nicht-EU-Ausland Nicht-EU-Ausland (n., nur Singular) Länder, die kein Mitglied der Europäischen Union sind . Neu ist, dass nicht mehr nur Menschen mit einem Hochschulabschluss als Fachkräfte gelten, sondern auch die mit einer qualifizierten qualifiziert so, dass man für eine Arbeit eine entsprechende Ausbildung hat Berufsausbildung. Diese muss mindestens zwei Jahre gedauert haben und einer deutschen Ausbildung gleichwertig gleichwertig hier: so, dass etwas einem deutschen Berufsabschluss entspricht sein. Das neue Gesetz gilt auch für Ausländer, die in Deutschland eine Ausbildung machen oder studieren wollen.
Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist das neue Gesetz ein „Meilenstein Meilenstein, -e (m.) hier: ein bedeutender Entwicklungsschritt; ein Wendepunkt für den Standort Deutschland Standort Deutschland ein politischer Begriff, der Deutschland als einen Ort für wirtschaftliche Betätigung beschreiben soll “. Es bietet Chancen für alle Unternehmen, die offen für neue Wege sind, so Altmaier. In Firmen wie der ST-Gebäudetechnik aus Potsdam hofft man, dass das neue Gesetz unkompliziert und schnell umgesetzt etwas umsetzen etwas durchführen wird. Die Zusammenarbeit mit zuständigen zuständig verantwortlich Institutionen in bestimmten Zielländern soll dabei helfen. Altmaier hat etwas im Blick haben etwas beachten; etwas Aufmerksamkeit schenken unter anderem Vietnam, Brasilien, Bosnien und Herzegowina im Blick etwas im Blick haben etwas beachten; etwas Aufmerksamkeit schenken .
Neues Gesetz für ausländische Fachkräfte
Fachkraft, -kräfte (f.) — jemand, der innerhalb seines Berufs die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten hat
qualifiziert — so, dass man für eine Arbeit eine entsprechende Ausbildung hat
Nicht-EU-Ausland (n., nur Singular) — Länder, die kein Mitglied der Europäischen Union sind
Gebäudetechnik (f., nur Singular) — ein Beruf, der sich z. B. mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen in einem Gebäude befasst (Person: der Gebäudetechniker/die Gebäudetechnikerin)
etwas sanieren — etwas modernisieren oder erneuern
Sanitärtechnik, -en (f., Plural selten) — die Technik, die sich mit der Entwicklung, Herstellung und Installation von Sanitäranlagen wie z. B. Toiletten, Badewannen, Duschen und Waschbecken beschäftigt
Nachwuchs (m., nur Singular) — hier: diejenigen, die einen Beruf neu erlernen wollen; neue Auszubildende
Fachkräftemangel, -mängel (m.) — die Tatsache, dass es zu wenige Menschen gibt, die gut ausgebildet und für eine bestimmte Arbeit qualifiziert sind
Einwanderungsgesetz, -e (n.) — das Gesetz, das Einreise und Aufenthalt der Menschen aus anderen Ländern regelt
etwas auf den Weg bringen — etwas vorbereiten; etwas organisieren
in Kraft treten — gültig werden; rechtlich verbindlich werden
gleichwertig — hier: so, dass etwas einem deutschen Berufsabschluss entspricht
Meilenstein, -e (m.) — hier: ein bedeutender Entwicklungsschritt; ein Wendepunkt
Standort Deutschland — ein politischer Begriff, der Deutschland als einen Ort für wirtschaftliche Betätigung beschreiben soll
etwas umsetzen — etwas durchführen
zuständig — verantwortlich
etwas im Blick haben — etwas beachten; etwas Aufmerksamkeit schenken