Um für eines der DAAD-Stipendien in Frage zu kommen, sollte Ihr letzter Studienabschluss nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Der DW Akademie stehen jedes Jahr bis zu 10 Stipendienplätze zur Verfügung. Interessenten/innen aus Entwicklungsländern können sich für ein Stipendium bewerben. Die Stipendien decken die Kosten zur Lebenshaltung und für eine Unterkunft. Darüber hinaus werden die Studiengebühren, die Anreise nach Deutschland sowie die Heimreise nach Studierende übernommen. Über die Vergabe der Stipendienplätze wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Auswahlgremium entscheiden.
Um für eines der DAAD-Stipendien in Frage zu kommen, sollte Ihr letzter Studienabschluss nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Sie sollten anhand Ihres Transcript of Records und Empfehlungsschreiben eines ehemaligen Professors nachweisen können, dass Sie unter den besten 30% Ihres Abschlussjahrgangs liegen. Außerdem sollten Sie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nach erfolgreichem Studienabschlussnachweisen - mit Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers und der Universität.
Ferner müssen Sie Ihrer Bewerbung eine schriftliche Auskunft über Ihre Tätigkeit vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Studienbeginn beifügen. Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben zu den zusätzlich einzureichenden Unterlagen für ein Stipendium, die Sie hier finden. Zur Bewerbung um ein Stipendium müssen Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen – inklusive Sprachzertifikaten – bei Bewerbungsschluss (31. März) im Bewerbungsportal hochgeladen sein.
Nein, es gibt keine Altersbegrenzung für ein Stipendium. Um für ein DAAD-Stipendien in Frage zu kommen, sollte Ihr letzter Studienabschluss (3-jähriger B.A. oder Äquivalent) jedoch nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Um sich für eines der DAAD-Stipendien zu bewerben, müssen Sie zusätzlich zu gewöhnlichen Unterlagen folgende Dokumente einreichen:
Nein. Als Mitglied der EU, als U.S.-amerikanischer, kanadischer, australischer oder neuseeländischer Staatsbürger haben Sie leider kein Anrecht auf ein Vollstipendium. Damit entfallen auch die Anforderungen sowie Unterlagen, die für dieses Stipendium gelten.
Sie können sich aber für ein Teilstipendium, d.h. den Erlass der Studiengebühren bewerben.