Als Nachweis über Sprachkenntnisse gilt, wenn Sie Ihr gesamtes Studium in der entsprechenden Sprache absolviert haben, dazu zählen keine Auslandssemester. Bewerber*innen, die Ihr vorheriges Studium auf Englisch absolviert haben können eine schriftliche Bestätigung darüber als Nachweis Ihrer englischen Sprachkenntnisse einreichen.