Zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die ein hochschulrechtlich anerkanntes Studium erfolgreich abgeschlossen haben, Berufserfahrung in einem mediennahen Umfeld haben und englische Sprachkenntnisse besitzen.
Zum Masterstudiengang International Media Studies werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein hochschulrechtlich anerkanntes Studium (Bachelor oder Äquivalent) erfolgreich abgeschlossen haben und über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einem mediennahen Umfeld nach ihrem ersten Studienabschluss verfügen.
Aufgrund der Studienausrichtung ist ein Nachweis über englische Sprachkenntnisse erforderlich: In der Regel in Form eines Tests im Heimatland bei einer anerkannten Institution. Dies gilt nicht für Muttersprachler und Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium auf Englisch absolviert haben. Eine Übersicht über anerkannte Sprachtests und das erforderliche Sprachlevel finden Sie in den Downloads.
Wir akzeptieren nur Onlinebewerbungen. Unterlagen, die per Post, Fax oder Email geschickt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Beachten Sie, dass Sie für Dokumente die weder in englischer noch deutscher Sprache ausgestellt sind, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzungen beifügen müssen.
Bitte schicken Sie uns niemals Originaldokumente, außer Sie werden ausdrücklich darum gebeten. Erst im Falle einer Zulassung zum Studium werden Sie gebeten, alle Dokumente in amtlich beglaubigter Form bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg einzureichen. Sie erhalten die entsprechenden Anweisungen, wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war.
Bevor Sie mit der Onlinebewerbung beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stehen:
Bewerber/innen für ein Stipendium müssen ihrer Bewerbung zusätzlich folgende Dokumente beifügen:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vetretern der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Universität Bonn, DAAD und der Deutschen Welle, über die Vergabe von Zusagen entscheiden.
Der Auswahlprozess erfolgt nach dem Verfahren und den Kriterien, die in der Masterprüfungsordnung (§ 3 Zulassungsvoraussetzungen und Anlage 4 Erläuterungen zum Auswahl- und Zulassungsverfahren) festgelegt sind. Zusätzlich zu den Zulassungsvoraussetzungen werden die in Anlage 4 unter "Eignungsprüfung" genannten Kriterien für Ihre Zulassung berücksichtigt, d.h. Qualifikation und Motivation, medienbezogene und internationale Erfahrungen, Kenntnisse im Bereich Medien und Entwicklungszusammenarbeit, Publikationen oder Referenzen. Telefonische Interviews werden nur bei Stipendiumsbewerbungen in der engeren Auswahl geführt.
Bitte beachten Sie, dass die Plätze für praktische Medienseminare begrenzt sind, was sich auf die Anzahl der Zulassungen pro Jahrgang auswirkt.
Im Falle einer positiven Entscheidung, über die wir Sie per E-Mail informieren, müssten Sie schnellstmöglich beglaubigte Kopien Ihre Bewerbungsunterlagen unserem Kooperationspartner, der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, übersenden. Beachten Sie, dass Sie alle Dokumente in original amtlich beglaubigter Form einreichen müssen. Falls diese weder in englischer noch in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusätzlich original amtlich beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden. Falls in Ihrem Land vorgeschrieben, sollten auch Ihre Originaldokumente amtlich beglaubigt sein, um ihre Echtheit zu bestätigen.