Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung | FAQ | DW | 26.09.2023
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FAQ

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung

Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung haben in Deutschland gewisse Schutzrechte.

In Deutschland haben Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung gewisse Schutzrechte. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht das Gesetz von "Menschen mit Schwerbehinderung".

"Menschen mit Schwerbehinderung" erhalten unterschiedliche Unterstützung: Ihnen wird bei Bewerbungen geholfen, ihnen wird (soweit möglich) das Arbeitsgerät zur Verfügung gestellt, das sie brauchen, sie haben besondere Arbeitnehmerrechte. Um den Grad der Behinderung festzustellen, wird in Deutschland ein Antrag gestellt und der Grad der Behinderung behördlich bestätigt. Bei uns in der DW akzeptieren wir gerne auch Nachweise anderer Länder.

Bei gleicher Eignung werden Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte bevorzugt berücksichtigt. Wir arbeiten stetig daran die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzutreiben und unsere Standorte und das Arbeitsumfeld barrierearm zu gestalten. Und, besonders wichtig: In der DW arbeiten "Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung". Das ist ein DW-internes Gremium, welches mit Ihnen gemeinsam und immer vertraulich alle Belange rund um Ihre Bewerbung und Beschäftigung bespricht. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Behinderung in Deutschland anerkannt werden kann, antworten Sie in der Online-Bewerbung gerne mit "Ja" und bitten Sie in dem Bemerkungsfeld um eine Rücksprache mit den Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung.