Nein. Als Mitglied der EU, als U.S.-amerikanischer, kanadischer, australischer oder neuseeländischer Staatsbürger haben Sie leider kein Anrecht auf ein Vollstipendium. Damit entfallen auch die Anforderungen sowie Unterlagen, die für dieses Stipendium gelten.
Sie können sich aber für ein Teilstipendium, d.h. den Erlass der Studiengebühren bewerben.