Erfahrung im Medienumfeld ist eine Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Studiengang. Dies schließt mediennahe Berufe, zum Beispiel im Bereich PR & Marketing ein.
Nein. Erfahrung im Medienumfeld ist eine Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Studiengang. Dies schließt mediennahe Berufe, zum Beispiel im Bereich PR & Marketing ein.
Ein Volontariat kann als Nachweis über Berufserfahrung vorgelegt werden, sofern es nach dem Studium absolviert wurde. Auch Vollzeit-Praktika mit inhaltlichem Bezug - und bei denen die Möglichkeit tätig zu werden bescheinigt werden kann - werden anerkannt.
Bei selbstständigen Tätigkeiten reichen Sie bitte, falls möglich, Nachweise oder Empfehlungen von Ihren Auftraggebern und / oder Quellen zu Ihren Veröffentlichungen und Projekten.