Ja, wenn Sie nach Ihrem ersten Studienabschluss mindestens ein Jahr lang in einem medienbezogenen Bereich gearbeitet haben.
Sofern Sie über einschlägige Erfahrungen im Medienumfeld in Form einer mindestens einjährigen Tätigkeit im Mediensektor verfügen, genügt ihr Studienabschluss.
Allerdings werden ausschließlich Vollzeit-Beschäftigungen nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums anerkannt. Praktika, die Sie während Ihres Studiums gemacht haben, können Ihnen leider nicht angerechnet werden.