Die DW Akademie ist in Nordrhein-Westfalen als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt (§11 der AWbG). Unter bestimmten gesetzlich festgelegten Voraussetzungen können Sie daher für unsere Trainings Bildungsurlaub beantragen.
Wir akzeptieren zudem sogenannte Bildungsschecks, allerdings keine Bildungsgutscheine.