Die DW Akademie ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach §11 des AWbG anerkannt. Auch Bildungschecks werden anerkannt.
Bildungsurlaub: Die DW Akademie ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach §11 des AWbG anerkannt.
Bildungschecks: Werden anerkannt.
Bitte fragen Sie uns nach speziellen Tarifen für Mitglieder des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) und Deutschen Fachjournalisten-Verbands (DFJV), Mitglieder der Gewerkschaft Ver.di und des Bundesverbands der Kommunikatoren e.V. (BdKom).
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