Sie müssen für Ihr Familienmitglied, Partnerinnen oder Partner separate Visumanträge stellen.
Dies wird von der kommunalen Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft entschieden. Bitte beachten Sie, dass Sie für Familienangehörige, Partnerinnen oder Partner separate Visumanträge stellen müssen. Bitte informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft über die Einzelheiten des Verfahrens.
Wenn Sie ein Kleinkind mitbringen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich um eine Kinderbetreuung zu kümmern. Kindergartenplätze werden in der Regel bis zu ein Jahr im Voraus vergeben.