1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Gericht lehnt Freilassung Assanges ab

6. Januar 2021

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange muss im Gefängnis bleiben. Ein Gericht in London wies den Antrag der Verteidigung ab, ihn gegen Kaution freizulassen.

https://p.dw.com/p/3nZaA
Julian Assange
Julian Assange bei seiner Balkonrede in der Botschaft Ecuadors im Februar 2016Bild: Peter Nicholls/REUTERS

Das Londoner Gericht verwies zur Begründung auf das Berufungsverfahren, das die US-Justiz beantragt hat. Die Richterin Vanessa Baraitser sagte, Julian Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der 49-Jährige nach einer Freilassung wie in der Vergangenheit versuchen werde zu fliehen. Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen.

Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgelehnt. Sie hatte dies mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Gegen dieses Urteil können die Anwälte Assanges Berufung einlegen - ebenso wie gegen die neue Entscheidung.

Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning - damals Bradley Manning - geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Dem gebürtigen Australier drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

Sorgt Biden für Abhilfe?

Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen sieht keine großen Erfolgschancen mehr für die US-Justiz. "Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird", sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. "Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten." Sie hofft, dass der gewählte US-Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt die Strafverfolgung Assanges beenden könnte. Biden soll am 20. Januar in den USA vereidigt werden und damit die Ära Donald Trumps beenden.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, "der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet". Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den USA zu erdulden, sagte Melzer einer Mitteilung zufolge.

kle/as (dpa, afp, rtr)